Kurzübersicht wichtiger Wohnflächenberechnungsnormen

» Wohnflächenermittlung - Allgemeines

Für den Begriff der Wohnfläche existiert derzeit weder eine all­gemein­gültige Definition, noch ein einheitliches Berechnungs­schemata. Zwar kann die Wohnfläche für den öffentl. geförderten Wohnraum nach der Wohn­flächen­verordnung ermittelt werden, es fehlt jedoch eine verbindliche Regelung für die Wohn­flächen­berechnung im frei finan­zier­ten Wohnungbau. Mangels all­gemein­verbindlicher Regelung für eine Wohn­flächen­berechnung und aufgrund verschiedener angewandter Berechnungs­grundlagen, resultieren Unterschiede beim Ergebnis einer Wohn­flächen­ermittlung , ins­be­sondere bei Dachschrägen, Winter­gärten etc. .

  • Quelle: Merkblatt Nr.685, Wohn­flächen­be­rechnung, Archi­tekten­kammer BaWü: ➥ www.akbw.de

Mögliche Normen bzgl. Wohn­flächen­be­rech­nungen :

  • Wohnflächenverordnung ( WoFlV)
  • II. BV (Zweite BerechnungsVO, Teil IV)
  • DIN 283 Teil 2
  • DIN 277

1. Wohnflächenverordnung

2. II. Berechnungsverordnung

3. DIN 283

4. DIN 277

5.Übersicht, Anrechenbare Grundflächen zur Wohnfläche nach II.BV, WoflV, Din283

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grund­flächen der Räume, die aus­schließlich zu einer Wohnung gehören. Die tatsächliche Grund­fläche stimmt dabei nicht mit der Wohn­fläche überein, da nur bestimmte Räume bzw.Raumteile und deren Grundflächen, nach den oben genannten Wohn­flächen­normen , als Wohnfläche anzurechnen sind.

Grundflächen vonAnrechenbare Grundfläche zur Wohnfläche
   Din 283 II.BV WoFlV
Wohnräume
lichte Höhe :
≥ 2 m
100 %100 %100 %
Wohnräume ,
lichte Höhe :
≥ 1 m u. < 2 m
50 %50 %50 %
Zubehörräume: Keller
Dachboden..
0%0%0%
Allseits umhüllende
ausreichend beheizbare
Wintergärten
100 %50 %100 %
Allseits umschlossene
ungenügend beheizbare
Wintergärten
50 %keine
Regel
50 %
Allseits umschlossene
nicht beheizbare
Wintergärten
keine
Regel
keine
Regel.
50 %
Gedeckte Terrassen,
Loggien, Balkone
25 %≤ 50 %(i.d.R.) 25% ; (max.) 50%
Ungedeckte Terras-
sen, Loggien, Balkone
0 %≤ 50 %(i.d.R.) 25% ; (max.) 50%
Dachterrassekeine
Regel
≤ 50% (i.d.R.) 25% ; (max.) 50%
Treppen
< 3 Steigungen
100 % 100% 100%
Treppen
> 3 Steigungen
(Treppenhaus)
0 %0% 0%