Grundsätzliches.......!
Die Marktwertermittlung einer Immobilie, ist von der Marktpreisermittlung
mobiler Güter(z.B. Auto-Schwacke-Liste), zu unterscheiden.
Instrumente zur Wertbestimmung, wie z.B. Kaufpreissammlungen, die
vergleichsweise bei Konsumgütern hauptsächlich zur Anwendung kommen,
sind bei der Immobilienbewertung meist nur als Hilfsmittel tauglich.
Kennzeichnend für den Grundstücksmarkt ist seine geringe Fluktuation bei
den Eigentumsverhältnissen. Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit,
mittels Kaufpreissammlung, zutreffende Vergleichsobjekte, mit einer
identischen Ortslage und Ausstattung, vorzufinden, im Regelfall gering.
Deshalb ist eine Verkehrswertermittlung i.S.v.§ 194 BauGB, stets zu bevorzugen,
da sie dem Anwender ein  Modell  zur Verfügung stellt, den Wert einer Immobilie
nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien, darzustellen.
Eine Begutachtung vor Ort, ist hierzu in vielen Fällen, insbesondere bei
Gebäudeschäden oder bei gravierenden Instandhaltungsrückstau unerläßlich...